Abfallbeauftragter

Abfall-Beauftragter

Der Betriebsbeauftragte für Abfall  – auch: Abfallbeauftragte – hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen. Er berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. den Betreiber von Anlagen, in denen Abfälle erzeugt und / oder entsorgt werden, bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.

Wer zur Bestellung eines oder mehrere Abfallbeauftragter verpflichtet ist, ergibt sich aus § 59 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Eine Übersicht der Pflicht zur Bestellung des Abfallbeauftragten nach § 2 AbfBauftraV finden Sie hier.

Sprechen Sie uns an, wir machen das für Sie!

Der Betriebsbeauftragte für Abfall  – auch: Abfallbeauftragte – hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen. Er berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. den Betreiber von Anlagen, in denen Abfälle erzeugt und / oder entsorgt werden, bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.

Wer zur Bestellung eines oder mehrere Abfallbeauftragter verpflichtet ist, ergibt sich aus § 59 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

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