Abfallbeauftragter
Abfall-Beauftragter
Der Betriebsbeauftragte für Abfall – auch: Abfallbeauftragte – hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen. Er berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. den Betreiber von Anlagen, in denen Abfälle erzeugt und / oder entsorgt werden, bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
Wer zur Bestellung eines oder mehrere Abfallbeauftragter verpflichtet ist, ergibt sich aus § 59 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Eine Übersicht der Pflicht zur Bestellung des Abfallbeauftragten nach § 2 AbfBauftraV finden Sie hier.
Sprechen Sie uns an, wir machen das für Sie!
Der Betriebsbeauftragte für Abfall – auch: Abfallbeauftragte – hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen. Er berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. den Betreiber von Anlagen, in denen Abfälle erzeugt und / oder entsorgt werden, bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
Wer zur Bestellung eines oder mehrere Abfallbeauftragter verpflichtet ist, ergibt sich aus § 59 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
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